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KTG Energie: Wichtig – das ändert sich am 20. Januar!


Liebe Leser,

das Amtsgericht Neuruppin hat nun den Terminplan für die Abstimmung über den Insolvenzplan abgesegnet. Für alle betroffenen Gläubiger besteht damit bis zum 24. Januar Gelegenheit, ihre Forderungen anzumelden. Am 3. Februar findet dann die Gläubigerversammlung statt.

Ausschüttungsquote von 2,94 %

Gemäß dem Insolvenzplan von KTG Energie steigen die Gustav-Zech-Stiftung und die Zech-Gruppe als Investoren ein und ermöglichen dadurch die Fortführung der Geschäfte. Einer der beiden Investoren hatte dem Unternehmen bereits im vergangenen Oktober 24,95 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Investoren statten die Gesellschaft zusätzlich mit neuem Grundkapital in Höhe von 100.000 Euro aus, nachdem dieses zuvor auf Null gesetzt wurde. Zusätzlich leisten die beiden Geldgeber eine Zuzahlung in Höhe von 4 Mio. Euro, um eine Kapitalrücklage zu bilden. Die Rechtsform der Gesellschaft soll anschließend von einer AG in eine GmbH umgewandelt werden.

Die Kredite der Investoren werden im Insolvenzverfahren als nachrangig gewertet, sodass eine Quotenausschüttung an die Gläubiger ermöglicht wird. Die vorgeschlagene Quote beträgt derzeit 2,94 %. Würde die Firma vollkommen liquidiert, erhielten die ungesicherten Gläubiger vermutlich nichts. Außerdem haben weitere Interessenten bereits unverbindliche Kaufangebote eingereicht. Bis zum 31. Januar soll eine Entscheidung fallen, ob eines dieser Gebote den Zuschlag erhält. Dadurch könnte sich die Quotenausschüttung gegebenenfalls nochmals erhöhen.

Die Aktie verschwindet von der Börse

Da die KTG Energie im Zuge dieses Prozesses ihre Gesellschaftsform von einer Aktiengesellschaft zu einer GmbH wechseln soll, muss das Unternehmen ein Delisting an der Börse durchführen. Der Handel mit der Aktie setzt zum 20. Januar aus, der Handel mit der börsennotierten Anleihe zum 2. Februar.

Dazu Vorstandsmitglied Dr. Thorsten Bieg: „Die Deutsche Börse hatte uns Anfang Dezember 2016 kontaktiert und dem Vorstand eine Kündigung der Börsennotierung nahe gelegt. Eine ansonsten erfolgende Kündigung durch die Deutsche Börse AG hätte zu einem noch schnelleren Wegfall der Handelsmöglichkeit geführt.“

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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