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RWE, E.ON: Das kann ja noch lange dauern!


Lieber Leser,

wie geht es nun weiter beim Essener Energieversorger RWE? In dieser Woche konnte der DAX-Konzern einen Etappenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erringen. Die Karlsruher Richter entschieden zugunsten der klagenden Energieversorger RWE, E.ON und Vattenfall. Demnach steht nun fest, dass die Unternehmen für den beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 „angemessen entschädigt“ werden müssen. Ob es allerdings zu einer finanziellen Entschädigung kommt und wenn ja, wie hoch diese ausfällt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Laut dem Gericht kann die Entschädigung nämlich auch „in Übergangsregelungen oder anderen Alternativen“ bestehen. Eine Möglichkeit wäre hier z.B. eine Laufzeitverlängerung für einzelne Atommeiler. Ihre Schadensersatzforderungen müssen RWE und Co. ohnehin vor anderen Gerichten geltend machen. Erst dann wird es diesbezüglich zu einer Entscheidung kommen. Heißt im Klartext, hier dürfte noch viel Zeit ins Land gehen, bevor es ein endgültiges Urteil gibt. Die im Raum stehenden 19 Mrd. Euro wird es aber definitiv nicht geben, da die Karlsruher Richter nicht den Tatbestand der Enteignung erfüllt sahen. „Wir gehen nicht davon aus, dass hier Entschädigungen in Milliardenhöhe erfolgen werden“, sagte denn auch eine RWE-Sprecherin.

Für die Konzerne ist die ganze Affäre sowieso ein Spiel mit dem Feuer. Derzeit wird über die Verteilung der Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten verhandelt. Der Staat hatte den Kraftwerksbetreibern zugesagt, die Haftungsrisiken für die Endlagerung der Altlasten zu übernehmen, sofern diese ihre Klagen fallen lassen. Wenn nun doch hohe Entschädigungssummen an RWE, E.ON und Vattenfall fällig werden, könnten sich auch deren Kosten für die Atommüll-Entsorgung erhöhen.

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Ein Gastbeitrag von Hermann Pichler.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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