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Soffin, BaFin und Bundesregierung zieren sich mit Herausgabe von Unterlagen zur Bankenkrise


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Ausriss aus der Website des parlamentarischen Untersuchungsausschusses HSH Nordbank

Die HSH Nordbank wird möglicherweise durchatmen, weil es in den letzten Wochen endlich weniger Schlagzeilen um die nördliche Landesbank gegeben hat. Zwar forderte Schleswig-Holsteins Ex-Wirtschaftsminister Werner Marnette in einem Interview mit der Bild eine Verstaatlichung des Instituts und die Bank selbst feuerte des Mobbings beschuldigte Manager in New York, dennoch ist es vergleichsweise ruhig um das Institut.

Zeit für einen Blick auf die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (hier seine Webseiten) in Schleswig-Holstein. Dazu gibt es einen 67 Seiten umfassenden Sachstandsbericht sowie weiteres Material über die Seite: Materialien und parlamentarische Beratungen zur HSH Nordbank.

Scrollt man durch den Bericht, dann fällt auf, dass der Untersuchungsausschaus eine Fülle von Unterlagen von verschiedensten Institutionen angefordert hat. Während die Zurückhaltung der HSH Nordbank bei der Herausgabe von Unterlagen bereits im Sommer für Zündstoff gesorgt hat, hat die Information, dass der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) die Vorlage bestimmter angeforderter Unterlagen verweigert hat, nicht in die Schlagzeilen geschafft.

Bemerkenswert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesregierung sich noch in der Prüfung befinden, ob von ihnen angeforderten Unterlagen herausgegeben werden können. Im Klartext heißt dies, man wolle nicht alle die Unterlagen herausgeben, die der Ausschuss für seine Arbeit benötigt.

Im Detail heißt es im Sachstandsbericht (S. 13 f.):

Die HSH Nordbank hat Unterlagen zu 21 Punkten vorgelegt und darauf hingewiesen, dass in den vorgelegten Unterlagen Angaben zu 5 weiteren Punkten enthalten seien, zu denen der Ausschuss um Herausgabe gebeten habe. Des Weiteren hat die HSH Nordbank die Herausgabe zu 5 Punkten verweigert. Zu weiteren 2 Punkten hat die HSH Nordbank die freiwillige Herausgabe der Unterlagen angekündigt. Zu 5 Punkten hat die HSH Nordbank Fehlanzeige erstattet beziehungsweise um Präzisierung gebeten. Somit hat die HSH Nordbank freiwillig rund 69 % der angeforderten Unterlagen herausgegeben. Zu rund 13 % hat sie die freiwillige Herausgabe der Unterlagen verweigert. Zu weiteren 13 % der erbetenen Unterlagen besteht Klärungsbedarf.

Von der Landesregierung wurden alle angeforderten Unterlagen bis auf einen Punkt vorgelegt. Zu dieser Position hat die Landesregierung nach Maßgabe der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 17. Juni 2009 (BVerfG, 2 BvE 3/07 vom 17.6.2009, http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090617_2bve000307.html) eine  sukzessive Herausgabe zugesichert. Die vom Landtag angeforderten Unterlagen lagen bereits zur 4. Sitzung des Ausschusses am 13. Juli 2009 vor. Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung hat die Vorlage der bei ihm angeforderten Unterlagen verweigert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesregierung befinden sich noch in der Prüfung, ob die angeforderten Unterlagen herausgegeben werden. Eine Anforderung der Unterlagen bei der EU-Kommission ist im Hinblick auf die verkürzte Legislaturperiode unterblieben.

Nach den Aussagen einer Sprecherin der HSH Nordbank hat der Untersuchungsausschuss Unterlagen angefordert, die von der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) mit einer Sperrerklärung versehen seien. Die Bank selbst müsse prüfen, ob alle vom PUA angeforderten Unterlagen für die Arbeit des Ausschusses relevant seien, zum Beispiel ältere Vorstandsprotokolle.

Welche Unterlagen genau verweigert werden, ist nicht klar. Auch wenn dem Ausschuss vorgeworfen wird, seine Untersuchung sei nur wahltaktisch motiviert, ist doch erstaunlich, wie selbst staatliche Organe die Bereitstellung von Informationen verweigern.

Und der Ausschuss in Schleswig-Holstein ist nicht das einzige parlamentarische Gremium dem Informationen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Finanzkrise verweigert werden. Die Bundesregierung hat nach Angaben von Stern Online einem Abgeordneten Einblick in Gutachten zur Bankenrettung verweigert. Begründung:

“Beides mal handele es sich um Vorgänge, die noch nicht abgeschlossen seien. In solchen Fällen habe man das Recht, den Zugang zu beschränken. Solange die “Willensbildung der Regierung” noch nicht abgeschlossen sei, müsse der “Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung” vor parlamentarischer Einmischung geschützt werden.”

<!-- rendered sections in 0.001133s --> <!-- rendered sections in 0.002495s -->Der FDP-Abgeordnete Toncar beschwerte sich über diese Haltung, zumal im Finanzmarktstabilisierungsgesetz nirgends die Rede sei, dass der Bundestag Informationen nur zu abgeschlossenen Fällen erhalten dürfe. Das Finanzministerium soll dazu laut Stern zurückgegeben haben:  “Der Zeitpunkt der Unterrichtung” sei in den Paragraphen ja auch “nicht ausdrücklich normiert”.

Vertrauensfördernd sind diese beiden Fälle sicher nicht.

<!-- rendered sections in 0.000996s --> <!-- rendered sections in 0.002934s -->


Quelle: Blicklog


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