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Solarworld: Zinszahlung verschoben!


Liebe Leser,

die Solarworld AG hat eine laut Anleihenbedingungen erlaubte Möglichkeit genutzt und die für den 31.12.2016 fälligen Zinszahlungen auf ihre beiden Anleihen auf das Laufzeitende der Anleihen verschoben. Diese Möglichkeit wurde bereits bei den am 30.9.2016 fälligen Zinszahlungen genutzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zahlungsverzug = Nichtbedienen zu zahlender Zins- oder Tilgungsleistungen. Vielmehr ist die Möglichkeit der Verschiebung in den Anleihenbedingungen explizit vorgesehen (§ 3 Abs. 4). Ich habe gerade nachgeschaut, dort heißt es wörtlich, ich zitiere: „Die Emittentin ist weiter berechtigt, die gesamte Zinszahlung an dem jeweiligen Zinszahlungstermin (Abs. 6) nicht zu zahlen. In diesem Fall ist die Emittentin verpflichtet, die Zinsen gemeinsam mit der Hauptforderung am Fälligkeitstag (§ 5) zurückzuzahlen.“ Und warum das alles?

Bei Solarworld schmilzt die Liquidität – kann dieser Trend umgekehrt werden?

Aus Sicht von Solarworld gilt es abzuwägen. Die liquiden Mittel sind zuletzt stark geschrumpft. Zwar lagen sie per 30.9.2016 laut Quartalsbericht bei immerhin 83,874 Mio. Euro. Doch ein Jahr zuvor waren es noch 140,941 Mio. Euro gewesen. Der negative operative Cash-Flow macht sich da bemerkbar. Insofern werden die liquiden Mittel kurzfristig geschont, wenn die fälligen Zinszahlungen der Anleihen auf deren Laufzeitende verschoben werden (und so nicht zum 31.12.2016 geleistet werden müssen). Das hat natürlich seinen Preis: Denn die zum 31.12.2016 fälligen Zinsen werden dann auf den Nominalwert der Anleihen drauf geschlagen. Bei den folgenden Zinsterminen erhöht sich so die zu zahlende Zinslast für Solarworld. Hier gilt es gut abzuwägen, was wichtiger ist. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.

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Ein Gastbeitrag von Peter Niedermeyer.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

SolarWorld AG Aktie

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Die SolarWorld AG Aktie erleidet heute einen großen Rückgang von -23,98 %.

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